Alle deutschen Unternehmen müssen seit dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen empfangen können. Die Versandpflicht wird schrittweise eingeführt: Großunternehmen ab 2027, alle ab 2028.
Das Wachstumschancengesetz hat die verpflichtende B2B-E-Rechnungsstellung in Deutschland schrittweise eingeführt. Seit dem 1. Januar 2025 müssen ALLE deutschen Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen — dies ist bereits in Kraft. Die Versandpflicht ist gestaffelt: Großunternehmen (Umsatz > 800.000 €) müssen E-Rechnungen ab dem 1. Januar 2027 versenden. Alle übrigen Unternehmen müssen ab dem 1. Januar 2028 E-Rechnungen versenden. Akzeptierte Formate sind XRechnung und ZUGFeRD (beide EN 16931-konform) sowie PEPPOL BIS Billing 3.0.
WICHTIG: Alle deutschen Unternehmen müssen E-Rechnungen seit dem 1. Januar 2025 EMPFANGEN können. Versandpflicht: Großunternehmen ab 1. Jan. 2027; alle anderen ab 1. Jan. 2028. Unternehmen mit < 800.000 € Umsatz dürfen PDFs bis Ende 2027 versenden.
Alle deutschen Unternehmen. Empfangspflicht: alle Unternehmen seit 1. Jan. 2025. Versandpflicht: Großunternehmen (>800.000 € Umsatz) ab 1. Jan. 2027; alle anderen ab 1. Jan. 2028.
WICHTIG: Alle deutschen Unternehmen müssen E-Rechnungen seit dem 1. Januar 2025 EMPFANGEN können. Versandpflicht: Großunternehmen ab 1. Jan. 2027; alle anderen ab 1. Jan. 2028. Unternehmen mit < 800.000 € Umsatz dürfen PDFs bis Ende 2027 versenden.
XRechnung (deutsches Format) und ZUGFeRD (PDF+XML) sind die primären Formate. Beide sind EN 16931-konform. PEPPOL BIS Billing 3.0 wird ebenfalls akzeptiert.
Invoicia generiert PEPPOL BIS Billing 3.0 XML, das EN 16931-konform ist und in Deutschland akzeptiert wird. Der Pro-Plan ermöglicht die direkte Lieferung über das PEPPOL-Netzwerk.
Zuletzt aktualisiert März 2026. Diese Seite dient zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar.