E-Rechnung für Kleinunternehmer: Pflicht oder nicht?
Nach der BMF-FAQ müssen seit 2025 alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Das Ausstellen ist stufenweise geregelt, und für Kleinunternehmer enthält § 34a UStDV eine Ausnahme. Hier die Stellen im Gesetz.
Informativer Text, keine Rechts- oder Steuerberatung. Zuletzt gegen die Quellen geprüft: .
Was ist eine E-Rechnung?
Nach § 14 Abs. 1 UStG ist eine elektronische Rechnung eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Ein PDF gehört nicht dazu: es ist ein Bild des Dokuments, kein strukturiertes Datenformat (unsere Einordnung).
Quelle: § 14 UStG
Die Pflicht zwischen inländischen Unternehmen
Bei Leistungen an einen anderen Unternehmer, wenn beide im Inland ansässig sind, ist die Rechnung nach § 14 Abs. 2 UStG als E-Rechnung auszustellen. Übergangsregel nach § 27 Abs. 38 UStG: Für Umsätze von 2025 bis 2026 darf die Rechnung noch auf Papier oder, mit Zustimmung des Empfängers, in einem anderen elektronischen Format ausgestellt werden. Für Umsätze im Jahr 2027 gilt das weiter, wenn der Gesamtumsatz des Ausstellers im Vorjahr höchstens 800 000 Euro betrug.
Quelle: § 27 Abs. 38 UStG
Die Ausnahme für Kleinunternehmer
Nach § 34a UStDV darf eine Rechnung über Umsätze, die nach § 19 Abs. 1 UStG steuerfrei sind, abweichend von § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG immer als sonstige Rechnung übermittelt werden. Ein PDF ist damit zulässig. Wechselt ein Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung, gelten die allgemeinen Regeln von da an (BMF-FAQ, wir haben nur die Zusammenfassung gelesen).
Quelle: § 34a UStDV
Empfangen müssen Sie trotzdem können
Nach der BMF-FAQ müssen auch Kleinunternehmer E-Rechnungen empfangen können (wir haben die FAQ über eine Zusammenfassung gelesen, nicht im Volltext).
Rechnungen bis 250 Euro und an Privatpersonen
Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro dürfen nach § 33 UStDV ebenfalls immer als sonstige Rechnung übermittelt werden. Private Endverbraucher sind von der E-Rechnungspflicht nicht betroffen (BMF-FAQ, Zusammenfassung).
Quelle: § 33 UStDV
Rechnungen schreiben mit Invoicia
Invoicia läuft in der EU. Die Oberfläche der App ist derzeit nur auf Englisch verfügbar; ein deutsches Formular ohne Anmeldung gibt es noch nicht.
Kostenlos startenHäufige Fragen
Gilt die E-Rechnungspflicht für Kleinunternehmer?
Zum Ausstellen nicht: Rechnungen über nach § 19 Abs. 1 UStG steuerfreie Umsätze dürfen immer als sonstige Rechnung übermittelt werden (§ 34a UStDV).
Bis wann darf ich noch PDF-Rechnungen an Unternehmen schicken?
Regelbesteuerte Aussteller bis Ende 2026 und, bei höchstens 800 000 Euro Vorjahresumsatz, bis Ende 2027 (§ 27 Abs. 38 UStG). Danach ist nach unserer Lesart eine E-Rechnung nötig, außer es greift eine Ausnahme.
Muss ich E-Rechnungen empfangen können?
Ja, nach der BMF-FAQ auch als Kleinunternehmer.
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Informativer Text, keine Rechts- oder Steuerberatung. Der Text wurde maschinell erstellt, nicht von einem Muttersprachler oder Steuerberater geprüft und kann Fehler enthalten. Für die Richtigkeit der Rechnung ist der Rechnungssteller verantwortlich.