Rechnung als Kleinunternehmer: Pflichtangaben und Hinweise
Kleinunternehmer erheben keine Umsatzsteuer. Für ihre Rechnungen gilt eine eigene, kürzere Liste von Pflichtangaben. Hier steht, was wir in § 19 UStG und § 34a UStDV gelesen haben.
Informativer Text, keine Rechts- oder Steuerberatung. Zuletzt gegen die Quellen geprüft: .
Wer ist Kleinunternehmer?
Nach § 19 Abs. 1 UStG wird die Umsatzsteuer nicht erhoben, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25 000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100 000 Euro nicht überschreitet. Gesamtumsatz ist nach § 19 Abs. 2 UStG die nach vereinnahmten Entgelten berechnete Summe der steuerbaren Umsätze; bestimmte steuerfreie Umsätze werden abgezogen, Umsätze aus der Veräußerung von Anlagevermögen zählen nicht mit.
Quelle: § 19 UStG
Pflichtangaben nach § 34a UStDV
- Vollständiger Name und vollständige Anschrift von Leistendem und Leistungsempfänger.
- Die Steuernummer, die USt-IdNr. oder die Kleinunternehmer-Identifikationsnummer des Leistenden.
- Das Ausstellungsdatum.
- Menge und Art der Lieferung oder Umfang und Art der sonstigen Leistung.
- Der Gesamtbetrag mit einem Hinweis darauf, dass die Kleinunternehmerregelung angewendet wird.
- Bei Ausstellung durch den Leistungsempfänger die Angabe „Gutschrift“.
Ob § 34a UStDV eine Rechnungsnummer verlangt, haben wir im Volltext nicht geprüft; in der von uns gelesenen Aufzählung kommt sie nicht vor. Für Regelrechnungen ist sie nach § 14 Abs. 4 Nr. 4 UStG Pflicht. Den genauen Wortlaut des Hinweises zur Kleinunternehmerregelung haben wir nicht wörtlich gelesen.
Quelle: § 34a UStDV
Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung
Nach § 19 Abs. 3 UStG kann der Unternehmer unwiderruflich erklären, dass er auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet. Der Verzicht bindet mindestens fünf Kalenderjahre; er kann mit Wirkung vom Beginn eines folgenden Kalenderjahres widerrufen werden.
Quelle: § 19 UStG
Was wir nicht geprüft haben
Ob und wie ein Kleinunternehmer Umsatzsteuer auf einer Rechnung ausweisen darf (§ 14c UStG), haben wir nicht gelesen. Bitte klären Sie das mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater.
Rechnungen schreiben mit Invoicia
Invoicia läuft in der EU. Die Oberfläche der App ist derzeit nur auf Englisch verfügbar; ein deutsches Formular ohne Anmeldung gibt es noch nicht.
Kostenlos startenHäufige Fragen
Welche Umsatzgrenzen gelten für Kleinunternehmer?
25 000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr und 100 000 Euro im laufenden Jahr (§ 19 Abs. 1 UStG, in der von uns am 18. 10. 2026 gelesenen Fassung).
Muss ich als Kleinunternehmer eine E-Rechnung ausstellen?
Nein, Rechnungen über nach § 19 Abs. 1 UStG steuerfreie Umsätze dürfen nach § 34a UStDV immer als sonstige Rechnung übermittelt werden. Empfangen müssen Sie E-Rechnungen trotzdem können (BMF-FAQ). Mehr auf der Seite „E-Rechnung für Kleinunternehmer“.
Wie lange bin ich an den Verzicht gebunden?
Mindestens fünf Kalenderjahre (§ 19 Abs. 3 UStG).
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Informativer Text, keine Rechts- oder Steuerberatung. Der Text wurde maschinell erstellt, nicht von einem Muttersprachler oder Steuerberater geprüft und kann Fehler enthalten. Für die Richtigkeit der Rechnung ist der Rechnungssteller verantwortlich.