Rechnung schreiben: Pflichtangaben nach § 14 UStG
Eine Rechnung an ein anderes Unternehmen muss bestimmte Angaben enthalten. Diese Seite fasst die Liste aus § 14 Abs. 4 UStG zusammen und verweist auf die Sonderregeln für Kleinunternehmer und für kleine Beträge.
Informativer Text, keine Rechts- oder Steuerberatung. Zuletzt gegen die Quellen geprüft: .
Die Pflichtangaben im Überblick
- Vollständiger Name und vollständige Anschrift von Leistendem und Leistungsempfänger.
- Die Steuernummer oder die USt-IdNr. des Leistenden.
- Das Ausstellungsdatum.
- Eine fortlaufende Rechnungsnummer, die einmalig vergeben wird.
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der Lieferung oder Umfang und Art der sonstigen Leistung.
- Der Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung (bei Anzahlungen der Zeitpunkt der Vereinnahmung, wenn er feststeht und vom Ausstellungsdatum abweicht).
- Das nach Steuersätzen und Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt und im Voraus vereinbarte Minderungen.
- Der Steuersatz und der Steuerbetrag oder ein Hinweis auf eine Steuerbefreiung.
- Bei Ausstellung durch den Leistungsempfänger die Angabe „Gutschrift“.
Quelle: § 14 UStG
Wann muss die Rechnung ausgestellt werden?
Bei Leistungen an andere Unternehmer ist die Rechnung nach § 14 Abs. 2 UStG innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung auszustellen. Ausgenommen sind Umsätze, die nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG steuerfrei sind.
Quelle: § 14 UStG
Kleinbetragsrechnung bis 250 Euro
Wenn der Gesamtbetrag 250 Euro nicht übersteigt, genügen weniger Angaben: vollständiger Name und Anschrift des Leistenden, Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung, das Entgelt und der Steuerbetrag in einer Summe sowie der Steuersatz (bei Steuerbefreiung ein Hinweis darauf).
Quelle: § 33 UStDV
Kleinunternehmer
Wer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendet, stellt Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus und beachtet dabei eigene Angaben. Details auf der Seite „Rechnung als Kleinunternehmer“.
Quelle: § 19 UStG
Rechnungen schreiben mit Invoicia
Invoicia läuft in der EU. Die Oberfläche der App ist derzeit nur auf Englisch verfügbar; ein deutsches Formular ohne Anmeldung gibt es noch nicht.
Kostenlos startenHäufige Fragen
Muss jede Rechnung eine Rechnungsnummer haben?
Für Rechnungen nach § 14 Abs. 4 UStG gehört eine fortlaufende Nummer zu den Pflichtangaben (Nr. 4). Für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro nennt § 33 UStDV sie nicht.
Gilt die Pflichtangabenliste auch für Kleinunternehmer?
Für Umsätze, die nach § 19 Abs. 1 UStG steuerfrei sind, gibt es in § 34a UStDV eine eigene Liste. Mehr dazu auf der Seite „Rechnung als Kleinunternehmer“.
Reicht ein PDF als Rechnung?
Ja, solange keine Pflicht zur E-Rechnung besteht. Für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen gilt eine Übergangsregelung (§ 27 Abs. 38 UStG), die für kleine Aussteller bis Ende 2027 reicht. Mehr dazu auf der Seite „E-Rechnung für Kleinunternehmer“.
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Informativer Text, keine Rechts- oder Steuerberatung. Der Text wurde maschinell erstellt, nicht von einem Muttersprachler oder Steuerberater geprüft und kann Fehler enthalten. Für die Richtigkeit der Rechnung ist der Rechnungssteller verantwortlich.