Rechnung schreiben: Pflichtangaben nach § 14 UStG

Eine Rechnung an ein anderes Unternehmen muss bestimmte Angaben enthalten. Diese Seite fasst die Liste aus § 14 Abs. 4 UStG zusammen und verweist auf die Sonderregeln für Kleinunternehmer und für kleine Beträge.

Informativer Text, keine Rechts- oder Steuerberatung. Zuletzt gegen die Quellen geprüft: .

Die Pflichtangaben im Überblick

  • Vollständiger Name und vollständige Anschrift von Leistendem und Leistungsempfänger.
  • Die Steuernummer oder die USt-IdNr. des Leistenden.
  • Das Ausstellungsdatum.
  • Eine fortlaufende Rechnungsnummer, die einmalig vergeben wird.
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der Lieferung oder Umfang und Art der sonstigen Leistung.
  • Der Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung (bei Anzahlungen der Zeitpunkt der Vereinnahmung, wenn er feststeht und vom Ausstellungsdatum abweicht).
  • Das nach Steuersätzen und Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt und im Voraus vereinbarte Minderungen.
  • Der Steuersatz und der Steuerbetrag oder ein Hinweis auf eine Steuerbefreiung.
  • Bei Ausstellung durch den Leistungsempfänger die Angabe „Gutschrift“.

Quelle: § 14 UStG

Wann muss die Rechnung ausgestellt werden?

Bei Leistungen an andere Unternehmer ist die Rechnung nach § 14 Abs. 2 UStG innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung auszustellen. Ausgenommen sind Umsätze, die nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG steuerfrei sind.

Quelle: § 14 UStG

Kleinbetragsrechnung bis 250 Euro

Wenn der Gesamtbetrag 250 Euro nicht übersteigt, genügen weniger Angaben: vollständiger Name und Anschrift des Leistenden, Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung, das Entgelt und der Steuerbetrag in einer Summe sowie der Steuersatz (bei Steuerbefreiung ein Hinweis darauf).

Quelle: § 33 UStDV

Kleinunternehmer

Wer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendet, stellt Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus und beachtet dabei eigene Angaben. Details auf der Seite „Rechnung als Kleinunternehmer“.

Quelle: § 19 UStG

Rechnungen schreiben mit Invoicia

Invoicia läuft in der EU. Die Oberfläche der App ist derzeit nur auf Englisch verfügbar; ein deutsches Formular ohne Anmeldung gibt es noch nicht.

Kostenlos starten

Häufige Fragen

Muss jede Rechnung eine Rechnungsnummer haben?

Für Rechnungen nach § 14 Abs. 4 UStG gehört eine fortlaufende Nummer zu den Pflichtangaben (Nr. 4). Für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro nennt § 33 UStDV sie nicht.

Gilt die Pflichtangabenliste auch für Kleinunternehmer?

Für Umsätze, die nach § 19 Abs. 1 UStG steuerfrei sind, gibt es in § 34a UStDV eine eigene Liste. Mehr dazu auf der Seite „Rechnung als Kleinunternehmer“.

Reicht ein PDF als Rechnung?

Ja, solange keine Pflicht zur E-Rechnung besteht. Für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen gilt eine Übergangsregelung (§ 27 Abs. 38 UStG), die für kleine Aussteller bis Ende 2027 reicht. Mehr dazu auf der Seite „E-Rechnung für Kleinunternehmer“.

Weitere Seiten

Informativer Text, keine Rechts- oder Steuerberatung. Der Text wurde maschinell erstellt, nicht von einem Muttersprachler oder Steuerberater geprüft und kann Fehler enthalten. Für die Richtigkeit der Rechnung ist der Rechnungssteller verantwortlich.